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Der Verein
KEM Südkärnten

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Moorschutz = Klimaschutz III



Für die im Projekt „Moorschutz ist Klimaschutz“ identifizierten 10 Moorflächen, die für die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmenaus fachlicher Sicht am besten geeignet sind, wurde auch das grundsätzliche Einverständnis der jeweiligen Grundbesitzerinnen bzw. Grundbesitzer für Erstmaßnahmen, wie z.B. das Beseitigen von Gehölzaufwuchses und die anschließende dauerhafte Pflege (z.B. regelmäßige Mahd), eingeholt.

Folgende Arbeitsschritte sind für die Umsetzung der Moorschutzmaßnahmen erforderlich:

  • AuswahlderMaßnahmenflächen (mindestens 2) und Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen
  • AbstimmungmitGrundbesitzern
  • Einholen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen
  • Vertragsabschlussmitden Grundbesitzern über die im Rahmen des KEM-Projekts geförderten Erstmaßnahmen und die Durchführung der durch den Grundbesitzer zukünftig erforderlichen Erhaltungs- & Pflegemaßnahmen für mindestens 10 Jahre
  • DurchführungderErstmaßnahme (zB Beseitigung von Gehölzen) einschl. fachlicher Begleitung
  • Bei einer Wiedervernässungsmaßnahme sind ggf. auch die benachbarten Grundbesitzer einzubeziehen, da möglicherweise durch den steigenden Grundwasserstand Bewirtschaftungserschwernisse eintreten können
  • Bei der Wiedervernässungsmaßnahme ist voraussichtlich mit einem gewissen baulichen Aufwand verbunden (Verfüllung von Entwässerungsgräben, Errichtung von Stauwehren), so dass zusätzlichen Projektmittel der Landesnaturschutzabteilung oder anderer Förderschienen lukriert werden sollen